Viele Versicherungen verlangen als Nachweis zur Schadensregulierung eine Reparaturbestätigung. Diese dient zur Überprüfung der durchgeführten Reparaturen an einem Unfallfahrzeug. Sie wird meist verlangt, wenn es um die Regulierung des Nutzungsausfalls oder noch ausstehende Beträge geht. Für den Erhalt einer Reparaturbestätigung empfiehlt es sich, einen KFZ-Sachverständigen aufzusuchen.
Sollte das ursprüngliche Schadengutachten nicht von dem Gutachter erstellt worden sein, der die Reparaturbestätigung erstellen soll, so ist es zwingend notwendig, diese ursprünglichen Unterlagen bei der Erstellung zu berücksichtigen.
Um Schwierigkeiten bei der möglichen nächsten Abrechnung zu vermeiden, empfiehlt es sich immer, eine Reparaturbestätigung an die Versicherung zu senden. Viele Versicherungsgesellschaften vermerken Sie mit einem negativen Eintrag, sollten Sie keine Reparaturbestätigung eingereicht haben. Des Weiteren ist es vorteilhaft, einen Nachweis über die getätigte Reparatur zu besitzen, da Sie im Falle einer erneuten Schadenabwicklung einen Beweis über zuvor reparierte Schäden haben.
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